Die Frage nach der erlaubten Größe einer Gartenhütte stellen sich viele Hausbesitzer, bevor sie sich ein Gartenhaus anschaffen. Die Antwort darauf ist nicht ganz trivial, denn sie hängt stark vom Bundesland ab, in dem Sie leben. Pauschal lässt sich sagen: In vielen Bundesländern benötigen Gartenhütten bis etwa 20 bis 30 Quadratmeter Grundfläche keine Baugenehmigung. Allerdings gibt es regionale Unterschiede, die Sie unbedingt beachten sollten.

Bauplan für eine Gartenhütte

Wie groß darf eine Gartenhütte sein, die ohne Baugenehmigung gebaut werden darf?

Die Regelungen zur maximalen Grundfläche und zur Höhe sind in jeder Landesbauordnung unterschiedlich festgelegt. Schauen wir uns repräsentative Bundesländer an:

Bayern: In Bayern dürfen Sie Ihre Gartenhütte mit einer Grundfläche bis 20 Quadratmeter ohne Genehmigung bauen. Entscheidend dabei ist die Höhe. Solange Sie unter 3 Metern bleiben, ist keine Baugenehmigung erforderlich.

Baden-Württemberg: Baden-Württemberg gestattet den Bau mit Gartenhaus-Außenmaßen bis 30 Quadratmeter Grundfläche genehmigungsfrei. Je nachdem, ob es sich um ein Gartenhaus mit oder ohne Veranda handelt, können unterschiedliche Vorgaben für die Grundfläche gelten. Die Höhe sollte hier ebenfalls 3 Meter nicht überschreiten.

Nordrhein-Westfalen: Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist restriktiver. Hier liegt die Grenze bei etwa 10 bis 15 Quadratmetern. Wer ein größeres Gartenhaus plant, sollte sich frühzeitig mit der zuständigen Gemeinde und insbesondere mit der unteren Bauaufsichtsbehörde abstimmen.

Brandenburg: Brandenburg ist großzügiger. Gartenbauten bis etwa 75 Kubikmeter Bruttoinhalt können unter bestimmten Bedingungen ohne Genehmigung errichtet werden, was einer Grundfläche von etwa 30 bis 40 Quadratmetern entspricht.

Es ist also wichtig, dass Sie sich vor dem Kauf eines Gartenhauses in Ihrer Gemeinde oder beim zuständigen Bauamt erkundigen, welche Vorgaben dort gelten. Die Begriffe „umbauter Raum“ und „Bruttoinhalt“ sind dabei entscheidend: Damit ist das gesamte von Wänden und Dach umschlossene Volumen gemeint.

Auch die Höhe spielt eine Rolle, wie oben bereits beschrieben wurde. Während Gartenhaus-Außenmaße in der Breite und Länge oft großzügiger bemessen werden dürfen, ist die maximale Höhe häufig auf 3 bis 3,5 Meter begrenzt.

Baugenehmigung für eine Gartenhütte

Überschreiten Sie die Grenzen, die in Ihrer Landesbauordnung festgelegt sind, wird eine Baugenehmigung notwendig. Ein Bauvorhaben dieser Art ist dann genehmigungspflichtig. Das klingt zunächst aufwändig, ist aber durchaus überschaubar: Sie reichen Baupläne bei Ihrer Gemeinde ein, und diese prüft Ihr Projekt gemäß den geltenden Bestimmungen.

Ein genehmigtes Gartenhaus ist übrigens nicht nur rechtlich sauber, sondern schützt Sie auch vor rechtlichen Konsequenzen. Sollte später eine Kontrolle stattfinden oder möchten Sie das Grundstück verkaufen, haben Sie mit einer genehmigten Anlage keine Probleme.

Was viele nicht wissen: Ein illegal gebautes Gartenhaus kann zu Strafen führen. In schweren Fällen kann die Gemeinde Sie sogar zum Abriss verpflichten. Diese Konsequenzen sind deutlich unangenehmer, als eine Baugenehmigung im Vorfeld zu beantragen.

Wir empfehlen Ihnen, die baulichen Vorgaben frühzeitig in Erfahrung zu bringen. Unsere Gartenhäuser werden in verschiedenen Größen angeboten und sind so konzipiert, dass sie in vielen Regionen genehmigungsfrei errichtet werden können. Bei der Wahl eines Gartenhauses lohnt es sich, bereits bei der Planung auf die Grundfläche, die Höhe und den Bruttoinhalt zu achten.

Haben Sie noch Fragen zur Größe oder zu etwaigen Genehmigungen? Unsere Fachberater helfen Ihnen gerne weiter und finden für Ihre Situation die passende Lösung.