Garagen dienen in erster Linie zum Abstellen von Fahrzeugen, aber viele Eigentümer nutzen sie auch als Lagerraum. Was ist dabei erlaubt und was ist verboten? Rechtlich ist das klar geregelt, aber die Interpretation der Gesetzestexte ist nicht einfach oder sie sind schlicht nicht bekannt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie in Ihrer Garage lagern dürfen.

Holzgaragen

Rechtliche Grundlagen: M-GarVO und Landesverordnungen

Die Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) dient als bundesweite Vorlage, wird aber von jedem Bundesland individuell umgesetzt. So gibt es beispielsweise die Landes-Garagenverordnung in Bayern, Sachsen oder Brandenburg, während andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen die Regelungen in der Landesbauordnung niedergeschrieben haben (z.B. NRW SBauVO §121).

Im Kern ist die Aussage aller Verordnungen gleich: Garagen sind primär für Kraftfahrzeuge bestimmt. Alles, was die Nutzung als Fahrzeugstellplatz beeinträchtigt oder Brandgefahren erhöht, ist grundsätzlich verboten.

Welche Gegenstände können Sie in Ihrer Garage unterstellen?

Fahrzeugbezogene Dinge

Erlaubt ist die Lagerung von Dingen, die unmittelbar mit dem Fahrzeug zu tun haben:

    • Winterreifen und Sommerreifen
    • Motoröl, Scheibenwaschmittel, Pflegeprodukte
    • Werkzeug für Fahrzeugreparaturen
    • Autozubehör (Dachbox, Anhängerkupplung, Schneeketten)

All diese Dinge haben unmittelbar mit dem Auto zu tun und sind ausdrücklich gestattet.

Fahrräder und Zweiräder

Fahrräder, E-Bikes, Motorräder und Roller dürfen in Garagen abgestellt werden, weil es ebenfalls Fahrzeuge sind und sie von der Garagenverordnung erfasst werden. Viele Holzgaragen bieten dafür zusätzlichen Platz neben dem Auto.

Begrenzte Mengen an Kraftstoff

*Benzin und Diesel dürfen gelagert werden – allerdings nur in zugelassenen, dicht verschließbaren Behältern und in begrenzter Menge. Die Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) erlaubt in der Regel bis zu 20 Liter Kraftstoff in Reservekanistern. Diese regelung ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Einige Landes-Garagenverordnungen setzen niedrigere Grenzen oder verbieten die Lagerung ganz.

Wichtig: Kraftstoff muss in geprüften Kanistern gelagert werden, nicht in offenen Behältern.

Was ist verboten?

Möbel und Haushaltsgegenstände

Die Garage ist kein Abstellraum für ausgediente Möbel oder Haushaltsgegenstände. Sofas, Schränke und Kartons mit altem Geschirr haben in der Garage nichts verloren – es sei denn, das Fahrzeug kann trotzdem problemlos ein- und ausparken und die Brandschutzbestimmungen werden nicht verletzt.

Solange die Garage ihre Hauptfunktion erfüllt und keine Feuergefahr entsteht, wird meist nicht eingeschritten. Dennoch: Rechtlich ist das nicht zulässig.

Brennbare und explosive Stoffe

Farben, Lacke, Lösungsmittel oder Gasflaschen dürfen nicht in einer Garage gelagert werden. Auch Holz, Papier oder andere leicht brennbare Materialien in größeren Mengen haben in der Garage nichts zu suchen und die Lagerung dort verstößt gegen das Brandschutzgesetz.

Heizgeräte und offene Flammen

Heizstrahler, Ölöfen oder andere Geräte mit offener Flamme sind in Garagen grundsätzlich verboten. Sie dürfen Ihre Garage auch nicht mit einer mobilen Gasheizung wärmen.

Wohnen oder Arbeiten

Die Garage darf nicht als Wohn- oder Arbeitsraum genutzt werden. Erkundigen Sie sich lieber bei Ihrer Gemeinde, wenn das Ihr Vorhaben ist.

ErlaubtNicht erlaubt
Auto, Wohnmobil, BootMöbel
Fahrrad, Motorrad, QuadBrennbare Stoffe
Diesel*, Benzin*, MotorölHeizgeräte
Winter/SommerreifenAls Wohn- oder Arbeitsraum nutzen
Werkzeug fürs AutoHolz, Papier
Autozubehör (Dachbox etc.) 

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße gegen die Garagenverordnung können mit Bußgeldern geahndet werden. Sollten Sie sich nicht an die Vorgaben gehalten haben und es in der Garage zu einem Brand gekommen sein, dann kann die Versicherung Leistungen verweigern. Auch der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft kann bei Missbrauch der Garage einschreiten.

Fazit: Garage bleibt Garage

Das Gesetz ist eindeutig: Garagen sind für Fahrzeuge und fahrzeugbezogene Dinge vorgesehen. Fahrräder sind erlaubt, begrenzte Mengen Benzin und Diesel ebenfalls – aber Möbel und Haushaltsgegenstände gehören nicht hinein.

Wer zusätzlichen Stauraum benötigt, sollte über ein separates Gartenhaus oder einen Schuppen nachdenken. Bei uns finden Sie hochwertige Holzgaragen und Gartenhäuser, die sich perfekt ergänzen – funktional, langlebig und gesetzeskonform nutzbar.