Sie möchten ein Gartenhaus, eine Garage, einen Carport oder ein Gewächshaus bauen, scheuen sich aber vor dem bürokratischen Aufwand? Deshalb fragen Sie sich vielleicht:
Wie viele Quadratmeter darf ich ohne Baugenehmigung bauen?Die Antwort ist vielschichtig, denn die Regelungen unterscheiden sich erheblich von Bundesland zu Bundesland und je nach Art des Bauvorhabens.Grundsätzlich gibt es aber die Möglichkeit, genehmigungsfrei zu bauen – man muss nur die Regeln kennen. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Merkmale und erfahren, welche Gebäude in Deutschland verfahrensfrei oder genehmigungsfrei errichtet werden können.

Bauvorschriften für Gartenhäuser und Geräteschuppen ohne Baugenehmigung
Gartenhäuser und kleine Geräteschuppen gehören zu den am häufigsten errichteten Gartenbauten ohne Baugenehmigung. Die maximal zulässige Größe variiert jedoch deutlich je nach Bundesland.
Bayern: Ein Gartenhaus darf bis zu 20 Quadratmeter Grundfläche ohne Genehmigung gebaut werden. Die Höhe darf 3 Meter nicht überschreiten.
Baden-Württemberg: Genehmigungsfreie
Gartenhäuser sind bis 30 Quadratmeter möglich, auch hier bei einer Höhe von maximal 3 Metern.
Brandenburg: Hier sind die Regelungen großzügiger. Gartenbauten bis 75 Kubikmeter Bruttoinhalt können verfahrensfrei errichtet werden. Das entspricht bei einer üblichen Gebäudehöhe ungefähr einer Grundfläche von 30 bis 40 Quadratmetern.
Nordrhein-Westfalen: Hier gelten restriktivere Vorgaben. Ohne Baugenehmigung sind nur etwa 10 bis 15 Quadratmeter möglich.
Wichtig: Die jeweilige Landesbauordnung regelt nicht nur die Größe der Grundfläche, sondern auch den Abstand zur Grundstücksgrenze. Viele genehmigungsfreie Gartenbauten müssen einen Abstand von mindestens 3 Metern zur Nachbargrenze einhalten. Manche Bundesländer erlauben unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt an der Grundstücksgrenze errichtete Gebäude.Wir bei Weltausholz bieten Gartenhäuser in verschiedenen Größen an, die so dimensioniert sind, dass sie in vielen Bundesländern ohne Baugenehmigung errichtet werden können. Informieren Sie sich jedoch immer zuerst bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Bauamt über die konkreten Vorgaben für Ihr Grundstück.
Garagen und Carports ohne Baugenehmigung
Auch Garagen und Carports können unter bestimmten Bedingungen ohne Baugenehmigung errichtet werden.Eine kleine Einzelgarage mit einer Grundfläche von etwa 20 bis 30 Quadratmetern kann in vielen Bundesländern genehmigungsfrei errichtet werden. Allerdings gibt es auch hier erhebliche regionale Unterschiede.
Bayern: Garagen bis 30 Quadratmeter sind verfahrensfrei zulässig.
Baden-Württemberg: Hier darf die Grundfläche etwa 30 bis 40 Quadratmeter betragen.
Nordrhein-Westfalen: Garagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig von ihrer Größe.
Carports sind häufig weniger streng reguliert als geschlossene Garagen. In vielen Bundesländern können offene Carports bis zu einer Grundfläche von 30 oder sogar 40 Quadratmetern genehmigungsfrei gebaut werden, sofern die geltenden Abstandsregelungen zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.Weltausholz bietet hochwertige
Holzgaragen und Carports an, die an unterschiedliche Anforderungen und Grundstücksgrößen angepasst werden können. Lassen Sie sich beraten, welche Lösung für Ihr Grundstück am besten geeignet ist.
Terrassenbau ohne Baugenehmigung
Eine ebenerdige Terrasse ohne Überdachung ist in den meisten Bundesländern verfahrensfrei – unabhängig von ihrer Größe.Bei einer Terrassenüberdachung ist die Situation komplizierter. Hier kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Viele Bundesländer erlauben Terrassenüberdachungen bis etwa 20 bis 30 Quadratmeter ohne Genehmigung, während die Grenze in anderen Regionen nur bei etwa 10 bis 15 Quadratmetern liegt.
Bayern und Baden-Württemberg: Überdachte Terrassen bis etwa 30 Quadratmeter können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden.
Wichtig: Eine Terrassenüberdachung, die direkt an das Wohnhaus angebaut wird, kann baurechtlich anders bewertet werden als eine freistehende Konstruktion.
Vorschriften für Gewächshäuser
Gewächshäuser können in vielen Fällen ohne Baugenehmigung aufgebaut werden. Häufig spielen dabei nicht nur die absoluten Quadratmeter, sondern auch die Art der Konstruktion eine wichtige Rolle.Ein einfaches, mobiles Gewächshaus ohne festes Fundament ist in vielen Bundesländern ohne Genehmigung zulässig. Fest verankerte Gewächshäuser können dagegen zusätzlichen baurechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Bayern und Baden-Württemberg: Fest installierte Gewächshäuser können je nach konkreten Voraussetzungen bis etwa 40 beziehungsweise 50 Quadratmeter ohne Genehmigung zulässig sein.In anderen Bundesländern liegt die zulässige Grenze niedriger, häufig bei etwa 30 Quadratmetern.Auch hier müssen die vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze beachtet werden. Diese können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich ausfallen.
Zäune ohne Baugenehmigung
Zäune unterliegen besonderen Regelungen: In den meisten Bundesländern benötigen Sie für einen üblichen Gartenzaun keine Baugenehmigung. Dennoch gelten Vorgaben hinsichtlich Höhe, Gestaltung und Grundstücksgrenzen.Die typische maximale Höhe eines Zauns liegt je nach Landesbauordnung und örtlichen Vorschriften zwischen etwa 1,5 und 2 Metern.Auch die Position an der Grundstücksgrenze ist entscheidend. Je nach regionalen Vorschriften kann ein Zaun direkt auf der Grenze zulässig sein oder es muss ein bestimmter Abstand eingehalten werden.Wichtig ist außerdem, dass für Zäune zur Straßenseite andere Vorgaben gelten können als für Einfriedungen zwischen zwei Grundstücken. Besonders in der Nähe von Kreuzungen, Einfahrten oder Kurven können strengere Anforderungen an die Höhe und Sichtbarkeit gelten.
Fazit: Immer die lokalen Vorschriften beachten
Als grobe Orientierung gilt: Je nach Bundesland, Gemeinde und Gebäudeart können Bauvorhaben mit etwa 20 bis 50 Quadratmetern ohne Baugenehmigung zulässig sein. Allerdings gibt es kaum zwei Fälle, die vollständig identisch sind.
Unsere Empfehlung: Fragen Sie immer zuerst bei Ihrer Gemeinde oder beim zuständigen Bauamt nach
. Eine kurze Anfrage kann spätere Probleme vermeiden und gibt Ihnen Sicherheit bei der Planung.Wir bei Weltausholz kennen die Anforderungen für unterschiedliche Bauvorhaben und können Ihnen dabei helfen, das passende
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