
Wenn Sie den Bau einer Garage ins Auge gefasst haben, ist eine der ersten Fragen, die Sie sich gestellt haben, sicher die nach der Baugenehmigung.
Der Bau von Gebäuden ist in Deutschland genau geregelt und damit Sie nicht während des Baus in Schwierigkeiten geraten, ist es wichtig, die behördlichen Hürden vor Beginn der Bauarbeiten aus dem Weg zu räumen.
Die gute Nachricht gleich vorweg: In den meisten Bundesländern brauchen Sie für das Errichten einer Holzgarage keine Baugenehmigung, wenn Sie sich an bestimmte Vorgaben halten. Dennoch unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland gewaltig und es ist eine gute Idee, die örtlichen Bauvorschriften zu kennen.
Bundeslandspezifische Regelungen für genehmigungsfreie Garagen
Wenn Ihre zukünftige Garage eine Grundfläche zwischen 30 und 50 Quadratmetern hat, dann liegt sie höchstwahrscheinlich in der genehmigungsfreien Grenze der meisten Bundesländer. In Baden-Württemberg und Berlin brauchen Garagen bis 30 Quadratmeter keine Genehmigung, während in Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Hessen die Grenze bei 50 Quadratmetern liegt.
Auch bei der mittleren Wandhöhe gibt es unterschiedliche Vorstellungen in den Regelungen der Bundesländer. Meistens aber darf sie nicht mehr als 3 Meter betragen. In einzelnen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern ist die Dachneigung einer Garage auf 45° begrenzt.
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In Nordrhein-Westfalen bedarf es immer einer Baugenehmigung für eine Garage, unabhängig von der Größe. Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland haben ebenfalls strengere Regelungen mit genereller Genehmigungspflicht.
Grenzbebauung und Abstandsflächen beachten
Genehmigungsfreiheit bedeutet leider nicht, dass Ihnen der Weg aufs Amt erspart bleibt. Auch jenseits der Genehmigung gibt es Bauvorschriften, die Sie einhalten müssen.
- Errichten an der Grundstücksgrenze, wenn die mittlere Wandhöhe von 3 Metern nicht überschritten wird und die Gesamtlänge entlang der Grundstücksgrenze 9 Meter nicht überschreitet
- Die gesamte Grenzbebauung darf in den meisten Bundesländern zwischen 15 und 18 Metern betragen
Was müssen Sie vor dem Garagenbau prüfen?
Informieren Sie sich über die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Dort erfahren Sie die genauen Vorgaben für genehmigungsfreie Garagen. Der örtliche Bebauungsplan gibt weitere Hinweise auf das, was erlaubt ist.
Der Außenbereich (also außerhalb von Ortschaften) bildet eine Ausnahme im Sinne, dass dort fast alles genehmigungspflichtig ist.
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