Unsere Garantie


Unsere Garantie ist so transparent und stabil wie unsere Produkte. Wir sind von der Qualität unserer Gartenhäuser, Saunen, Carports, Holzgaragen und Holzhäuser so überzeugt, dass wir auf zusätzliche Garantiepakete verzichten. Warum? Weil wir nicht versuchen, Ihnen mehr Geld abzunehmen; wir sind selbstbewusst, dass unsere Produkte Ihnen jahrelang Freude bereiten werden.

Unsere Standardgarantie erstreckt sich über 5 Jahre für Produkte mit einfacher Wandkonstruktion (kleinere Holzbauten wie Gartenhäuser, Holzgaragen) und großzügige 10 Jahre für Produkte mit einer Konstruktion mit äußerer Verkleidung (größere Gartenhäuser, Ferienhäuser, Wohnhäuser) – ab dem Kaufdatum.

Anders als manche Wettbewerber, die zusätzliche Garantiepakete anbieten, setzen wir auf Vertrauen und Transparenz. Unsere Produkte stehen für sich, und wir glauben nicht daran, dass Sie extra zahlen müssen, um sich rundum sicher zu fühlen. Unsere bis zu zehnjährige Garantie spricht für sich – keine versteckten Kosten, kein Schnickschnack. Qualität, die überzeugt und hält.

Mit unserer Garantie versichern wir, dass unsere Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Natürliche Verformungen von Holz sind davon ausgeschlossen.

Garantiefrist


Die Garantie gilt für eine Frist von 5 Jahren ab dem Kaufdatum bei Produkten mit einfacher Wandkonstruktion. 

Für Produkte mit einer Konstruktion mit äußerer Verkleidung gilt eine Frist von 10 Jahren.

Die Garantiezeit beträgt für die Dacheindeckung aus Bitumen bis zu 5 Jahren und für die Dacheindeckung aus Blech bis zu 10 Jahren.

Für sämtliches weiteres Zubehör, einschließlich Türen und Fenster, gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren. Die Garantie für alle elektronischen Zubehörteile beträgt 1 Jahr.

Garantiebedingungen


  • Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. In diesen Fällen beginnt die Garantiefrist ebenfalls nicht neu zu laufen.
  • Der Kunde kann die Rechte aus dieser Garantie durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit geltend machen.
  • Voraussetzung ist außerdem, dass der Kunde den Fehler innerhalb von 5 Tagen nach der Erkennung oder der Möglichkeit der Erkennung meldet.
  • Die Garantie kann erst nach vollständiger Bezahlung der Ware in Anspruch genommen werden. 
  • Die Garantieleistung beschränkt sich auf den Ersatz des defekten Teils oder Artikels. Sie deckt ausschließlich den Austausch bzw. die Reparatur von defekten Teilen oder Materialien ab.
  • Die Garantie deckt nicht die Kosten für Transport, Montage, Zeit und Kommunikation, die im Zusammenhang mit der Identifizierung von Mängeln und der Montage entstehen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung gegenüber dem Käufer oder Dritten für Neben- oder Folgeschäden, die sich aus Mängeln des Produkts ergeben.
  • Die Wirksamkeit der Garantie setzt eine fachgerechte Montage und Wartung gemäß Aufbauanleitung sowie den anerkannten Regeln der Technik (z.B. durch eine Fachfirma) voraus. Ebenso müssen die Pflegehinweise beachtet werden.

Wofür gilt die Garantie nicht?


Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung entstehen.
  • Schäden, die durch unsachgemäßen Aufbau bzw. Nichtbeachtung der mitgelieferten Aufbauanleitung entstehen.
  • Schäden, die durch nicht fachgerechtes Fundament entstehen, genauer gesagt ineffektive Befestigung am Fundament.
  • Schäden, die durch fehlenden Schutz vor klimatischen Einwirkungen entstehen.
  • Schäden, die bei der Demontage oder beim Wiederaufbau entstehen.
  • Nicht ordnungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung der Waren.
  • Für entstandene Schäden, die aufgrund von an den Wänden befestigten Gegenständen entstanden sind, welche die normale Trocknung beeinträchtigen und keinen Raum für Schrumpf-, Senk- oder Dehnungsbewegungen zulassen.
  • Störungen in Verbindung mit Zubehör (Netzzuleitung)
  • Mängel und deren Folgen, die auf einen unsachgemäßen und zweckfremden Gebrauch der Ware zurückzuführen sind.
  • Durch äußere Einflüsse entstandene Beschädigungen, insbesondere Schäden durch Sturm, Stöße, Feuer, Blitzschlag, Frost, Überschwemmungen und Naturkatastrophen.