Baugenehmigung für den Carport

Diese Frage lässt sich leider nicht einheitlich für Deutschland beantworten, da jedes Bundesland und sogar jede Gemeinde diese Frage für den jeweiligen Standort regelt. Die Faktoren, die für die Erteilung einer Baugenehmigung oder den Verzicht auf eine solche bestimmen, sind unter anderem die Größe des Carports, die Höhe und der Standort.
Baugenehmigung für den freistehenden Carport
Auch für einen freistehenden Carport gelten die oben erwähnten Bestimmungen. Für eine Brutto-Gesamtfläche von 30 bis 50 m2 und einer Höhe von 3 Metern wird vielerorts keine Baugenehmigung notwendig sein. Die Lage auf dem Grundstück und der Abstand zum Nachbargrundstück beeinflussen die Notwendigkeit einer Baugenehmigung.
Außerdem können lokale Bebauungspläne strengere Regeln in Bezug auf Größe und Material beinhalten und diese gelten dann auch für genehmigungsfreie Carports.
Sicherheit verschafft nur die Nachfrage bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Wie viel kostet eine Baugenehmigung für einen Carport?
Auch hier gibt es eine große Varianz. In der Regel kostet eine Baugenehmigung für einen Carport zwischen 50 und 200 Euro. Der Bauantrag, die Erstellung der Pläne und die Antragstellung fallen zusätzlich ins Gewicht sowie eine Summe zwischen 200 und 400 Euro, die Sie für Beglaubigungen und andere Unterlagen einrechnen müssen. In etwa machen diese Nebenkosten 1% der Gesamtkosten des Projektes aus.
Darf ich zwei Carports auf einem Grundstück bauen?
Die Anzahl der erlaubten Carports auf einem Grundstück hängt von den örtlichen Bebauungsplänen und den für die Gemeinde spezifischen Regeln ab. Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken müssen ebenso eingehalten werden wie zulässige Versiegelungsgrade.
Wie weit entfernt von der Grundstücksgrenze muss ein Carport stehen?
Die Landesbauordnungen regeln die Abstände zu den Grundstücksgrenzen. Carports, die maximal 3 m hoch sind und eine Fläche von maximal 50 m2 bedecken, können eventuell direkt an die Grenze eines Grundstückes gebaut werden. Sollte Ihr Carport nicht direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt werden dürfen, dann gelten Mindestabstände von ab 2,5 m. Für Carports, die diesen Abstand unterschreiten, gibt es manchmal eine Maximallänge von 9 m, die eingehalten werden muss.
Auch zur Straße muss ein Abstand gewahrt werden, der meistens mindestens 3 m beträgt.
Wenn Sie Ihren Carport direkt auf die Grundstücksgrenze bauen dürfen, müssen Sie dennoch die schriftliche Genehmigung Ihres Nachbarn einholen. Zum guten Ton gehört es in jedem Fall, die Nachbarn über Bauvorhaben zu informieren.